TRANSPARENT

Die Zahn-Ärztliche Verrechnungsstelle Deutschland e.V. bearbeitet die notleidenden Forderungen ihrer Mitglieder. Dabei gibt es keine Mindestfallzahlen oder Mindest-fallwerte der einzelnen Forderungen.

 


Die ZVD nimmt Kontakt zu dem Schuldner auf und bemüht sich unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel um die außergerichtliche Realisierung der Forderung. Soweit erforderlich wird ein Referenzanwalt der ZVD zur weiteren Beitreibung der Forderung hinzugezogen. Durch die enge Verzahnung zwischen dem Verein und ihren Referenzanwälten ist die ZVD zu jeder Zeit über den aktuellen Beitreibungsstand im Bilde und informiert Sie persönlich über deren Fortgang.

 

 

An jedem Quartalsende erhalten unsere Mitglieder eine Aufstellung über ihr Mitglieds-konto. Beigetriebene Forderungen werden über das jeweilige Mitgliedskonto verrechnet, entstandenes Guthaben wird unaufgefordert ausbezahlt. So sind die Mitglieder der ZVD immer über den aktuellen Stand ihrer Forderungen im Bilde, ohne dabei mit zusätzlicher Arbeit belastet zu werden.

 


REFERENZEN
 


Unter dem Stichwort "Referenzen" im rechten Menü haben wir einige Aussagen aus den Reihen unserer Mitglieder zusammengestellt. Und das sagen unsere Mitglieder zu unseren Leistungen: [weiter lesen]