VORTEILE DER ZVD

Die Zahn-Ärztliche Verrechnungsstelle Deutschlands e.V. bearbeitet alle notleidenden Fordrungen ihrer Mitglieder, ohne Mindestfallzahlen oder Mindestfallwerte der einzelnen Forderungen.

 


Die ZVD betreibt keinen Forderungsaufkauf gegen prozentuale Beteiligung (sog. Factoring), sondern bearbeitet den Beitreibungsauftrag im Namen des einzelnen Mitglieds. Das Mitglied bleibt zu jeder Zeit "Herr des Verfahrens" und selbst Eigentümer der Forderung. Daher können Sie uns auch individuelle Bearbeitungs-wünsche erteilen. Ebenso liegt es allein bei Ihnen, welche Forderungen zur Beitreibung an uns weitergeleitet werden und welche nicht.

 

 

Unsere Mitglieder zahlen einmal jährlich einen geringfügigen Mitgliedsbeitrag. Dieser ist als Vereinsbeitrag und Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

 


Durch die enge Verzahnung mit unseren Referenzanwälten entstehen unseren Mitgliedern bei erfolgreicher Forderungsbeitreibung grundsätzlich keine Gebühren und Kosten. Bleibt der Beitreibungserfolg nach allen vom Mitglied gewünschten Maßnahmen aus, beraten wir zu den verbleibenden Möglichkeiten.