Unternehmen
Der Verein Zahnärztliche Verrechnungsstelle Deutschlands e.V. wurde 1936 von einem Zahnarzt zunächst nur für Zahnärzte im Rahmen einer berufsständischen Vereinigung gegründet. Aufgrund des wachsenden Bedarfes wurde der Mitgliederkreis dann auf Ärzte sowie sonstige in medizinischen Berufen tätige Personen und Vereinigungen erweitert.
Die Zahnärztliche Verrechnungsstelle Deutschlands e. V. ist keine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft, die den Ankauf von Forderungen (= Factoring) betreibt, sondern eine rein berufsständische Einrichtung mit Erlaubnis des Präsidenten des LG Augsburg als Inkassodienstleister.
Der Vorteil liegt darin, daß die Forderungen nicht zu den bei Abrechnungsgesellschaften üblichen (und oftmals hohen) Abzügen angekauft und bei Nichtrealisierbarkeit wieder zurückbelastet werden, sondern daß sich die Zahnärztliche Verrechnungsstelle Deutschlands e.V. vielmehr ganz gezielt gerade um die sog."notleidenden", also problembehafteten Forderungen kümmert.
Da es sich hierbei um Forderungseinzug handelt, können die Mitglieder jederzeit besondere Bearbeitungswünsche erteilen. Der Verein übernimmt nunmehr schon seit über 70 Jahren bundesweit die Durchsetzung von Forderungen und berät seine Mitglieder "rund um die Praxis" kostenlos.



